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Zins (von lat. census, Abgabe) ist das Entgelt für ein leihweise über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sache- oder Finanzgut (Geld), das der Leiher (Schuldner) seinem Leihgeber (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu ist das Darlehen. Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot von und Nachfrage nach Darlehen. Je nach Art des Sach- oder Finanzgutes unterscheidet man Pachtzins (Grundstücke), Mietzins (Wohn- und Geschäftsräume), Kreditzins (Geldkapital).
Die volkswirtschaftliche Funktion des Zinses des gegenwärtigen monetären Systems ist die Geldumlaufsicherung. Weitere Funktionen des Zinses sind Entgelt für geliehene oder gemietete Sachen oder Geld als Darlehen bzw. Kredit, Absicherung des Rückgabe- oder Rückzahlungsrisikos (Risikoprämie) oder Pauschalierung von Schadenersatz (Verzugszins).
Wird der Zins in Prozent angegeben, so spricht man von Zinssatz bzw. Zinsfuß. In der Umgangssprache wird der Begriff Zins in Bezug auf Geld meist in der Mehrzahl, also als Zinsen, verwendet.
Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf die Schuld aufgeschlagen wird. Als Zinsstruktur bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer Geldanlage.
Der Begriff Rendite (Synonym Rentabilität, Profitrate, Ertragsrate, Kapitalverzinsung, Rücklaufquote, Verzinsungssatz - engl. return, rate of return oder Return on Investment (RoI)) ist ein Fachbegriff der Finanzmärkte. Die Rendite gibt das Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben an und wird meist in Prozent und jährlich angegeben. Die bekannteste Renditekennzahl ist der Zinssatz.
Der Begriff ist jedoch nicht scharf definiert - es existiert eine ganze Reihe von verschiedenen Renditebegriffen für verschiedene Anwendungen.
Unter einer Geldanlage (engl. financial investment) versteht man die Investition von Geldbeträgen. Ziel ist es im Idealfall einen Wertzuwachs oder einen Ertrag zu erwirtschaften, mindestens aber den realen Wert zu erhalten. Durch Sparen werden die notwendigen Gelder für eine Geldanlage bereitgestellt. Zum Ge- oder Verbrauch erworbene Güter werden nicht als Geldanlage gezählt. Die Geldanlage schließt auch die Kapitalanlage mit ein.
Die Geldanlage kann